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Beitrags­bemessungs­grenzen 2027: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts steigen die Beitragsbemessungsgrenzen 2027 deutlich stärker als gewohnt. Wir zeigen die neuen Werte, wen sie betreffen und wie Sie Ihre Personalkosten rechtzeitig planen.

Stand 9. Oktober 2026: Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 am 7. Oktober 2026 beschlossen, mit den Werten aus dem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums. Es fehlt noch die Zustimmung des Bundesrats, danach gelten die Werte ab dem 1. Januar 2027.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Was darüber liegt, bleibt beitragsfrei. Sie wird jedes Jahr an die Lohnentwicklung des Vorjahres angepasst. Für 2027 legt die Verordnung die Lohnentwicklung 2025 mit 4,38 Prozent zugrunde. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung sowie bei der Versicherungspflichtgrenze kommt nach den gesetzlichen Vorgaben eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro pro Monat hinzu, deshalb steigt diese Grenze stärker als die der Rentenversicherung.

Die neuen Werte im Überblick

Versicherungszweig2027 (Kabinettsbeschluss)2026
Kranken- und Pflegeversicherung6.375 € / Monat
76.500 € / Jahr
5.812,50 € / Monat
69.750 € / Jahr
Renten- und Arbeitslosenversicherung8.850 € / Monat
106.200 € / Jahr
8.450 € / Monat
101.400 € / Jahr

Die Werte gelten für die allgemeine Renten- und Krankenversicherung. Für die knappschaftliche Rentenversicherung gelten abweichende Werte.

Was das für Arbeitgeber bedeutet

  • Mehr beitragspflichtiges Einkommen: Bei Gehältern über der bisherigen Grenze steigen die Beiträge, weil ein größerer Teil des Entgelts beitragspflichtig wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Mehrbetrag grundsätzlich je zur Hälfte.
  • Höhere Lohnnebenkosten: Vor allem bei Führungskräften, Fachkräften und Geschäftsführern mit höheren Gehältern steigen die Arbeitgeberanteile.
  • Versicherungspflichtgrenze: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung steigt auf 84.150 € (7.012,50 € pro Monat). Wer bisher knapp darüber lag, kann dadurch wieder versicherungspflichtig werden.

So bereiten Sie sich jetzt vor

  • Prüfen Sie, welche Gehälter in Ihrem Betrieb oberhalb der neuen Grenzen liegen oder durch Erhöhungen darüber steigen.
  • Kalkulieren Sie höhere Arbeitgeberanteile in Ihrer Personalkostenplanung für 2027 fest ein.
  • Achten Sie darauf, dass Ihre Lohnabrechnung die endgültigen Werte zum Stichtag 1. Januar 2027 hinterlegt, sobald die Verordnung beschlossen ist.
Sie möchten wissen, was die neuen Grenzen für Ihre Personalkosten bedeuten? Im Rahmen unserer Lohnbuchhaltung rechnen wir das gerne gemeinsam mit Ihnen durch. Sprechen Sie uns einfach an.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.