Kurz gesagt: Die Lohnbuchhaltung umfasst die monatliche Entgeltabrechnung, die Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt und die Meldungen an Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft. Fehler werden schnell teuer, weil der Arbeitgeber für Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge haftet.

Was wir für Sie übernehmen

  • Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Erstellung und Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldungen
  • Beitragsnachweise und Meldungen zur Sozialversicherung
  • Erstellung von Bescheinigungen für Ihre Beschäftigten
  • Meldungen zur Berufsgenossenschaft
  • Meldungen zur Schwerbehindertenausgleichsabgabe

Unterlagen reichen Sie über ein gesichertes DATEV-Portal bei uns ein. Lohn- und Finanzbuchhaltung laufen bei uns in derselben DATEV-Umgebung zusammen.

Wichtige Werte für die Lohnabrechnung 2027

Wert20262027
Mindestlohn je Stunde13,90 €14,60 €
Minijobgrenze je Monat603 €633 €
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung je Monat5.812,50 €6.375 €*
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung je Monat8.450 €8.850 €*

*Werte der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027, vom Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen; die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Vergütung klug gestalten

Mehr Netto bei gleichen Kosten: Ob Firmenwagen statt Gehaltserhöhung oder andere Bausteine der Vergütung, wir rechnen die Varianten mit eigenen Rechnern durch und zeigen, was bei Beschäftigten ankommt und was es Sie als Arbeitgeber kostet. Ein Beispiel finden Sie im Beitrag Firmenwagen oder mehr Gehalt?

Stand: Oktober 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick, ist ohne Gewähr und ersetzt keine individuelle Beratung.