Was wir für Sie übernehmen
- Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Erstellung und Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldungen
- Beitragsnachweise und Meldungen zur Sozialversicherung
- Erstellung von Bescheinigungen für Ihre Beschäftigten
- Meldungen zur Berufsgenossenschaft
- Meldungen zur Schwerbehindertenausgleichsabgabe
Unterlagen reichen Sie über ein gesichertes DATEV-Portal bei uns ein. Lohn- und Finanzbuchhaltung laufen bei uns in derselben DATEV-Umgebung zusammen.
Wichtige Werte für die Lohnabrechnung 2027
| Wert | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Mindestlohn je Stunde | 13,90 € | 14,60 € |
| Minijobgrenze je Monat | 603 € | 633 € |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung je Monat | 5.812,50 € | 6.375 €* |
| Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung je Monat | 8.450 € | 8.850 €* |
*Werte der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027, vom Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen; die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.
- Mindestlohn 2027: neue Beträge und Folgen für Minijobs
- Beitragsbemessungsgrenzen 2027: neue Werte im Überblick
Vergütung klug gestalten
Mehr Netto bei gleichen Kosten: Ob Firmenwagen statt Gehaltserhöhung oder andere Bausteine der Vergütung, wir rechnen die Varianten mit eigenen Rechnern durch und zeigen, was bei Beschäftigten ankommt und was es Sie als Arbeitgeber kostet. Ein Beispiel finden Sie im Beitrag Firmenwagen oder mehr Gehalt?
Stand: Oktober 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick, ist ohne Gewähr und ersetzt keine individuelle Beratung.