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Steuerkalender 2026: Alle Termine im Überblick

Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Meldung der Sozialversicherungsbeiträge – die Liste der monatlich oder quartalsweise fälligen Termine ist lang. Hier finden Sie den Überblick, den wir auch unseren Mandanten an die Hand geben.

Gut zu wissen: Der Steuerkalender wird jährlich neu berechnet, da sich Termine durch Wochenenden und Feiertage verschieben können. Die aktuelle Fassung für das laufende Jahr erhalten Sie jederzeit direkt von uns – sprechen Sie uns einfach an.

Die wichtigsten wiederkehrenden Termine

Unabhängig vom Kalenderjahr wiederholt sich für die meisten Unternehmen derselbe Rhythmus: Lohn- und Kirchensteuer sowie die Umsatzsteuer-Voranmeldung sind in der Regel am 10. eines Monats fällig, die Meldung der Sozialversicherungsbeiträge bereits einige Tage vor Monatsende. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sowie Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen fallen quartalsweise an.

DatumZahlungsschonfristSteuern
12. Januar 202615. Januar 2026Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer
28. Januar 2026Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
10. Februar 202613. Februar 2026Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer
16. Februar 202619. Februar 2026Gewerbesteuer, Grundsteuer
25. Februar 2026Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
10. März 202613. März 2026Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer
27. März 2026Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
10. April 202613. April 2026Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer
28. April 2026Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
11. Mai 202615. Mai 2026Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer
15. Mai 202618. Mai 2026Gewerbesteuer, Grundsteuer
27. Mai 2026Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
10. Juni 202615. Juni 2026Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer
26. Juni 2026Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
10. Juli 202613. Juli 2026Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer
29. Juli 2026Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
31. Juli 2026Abgabe Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung
10. August 202613. August 2026Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer
17. August 202620. August 2026Gewerbesteuer, Grundsteuer
27. August 2026Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
10. September 202614. September 2026Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer
28. September 2026Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
12. Oktober 202615. Oktober 2026Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer
28. Oktober 2026Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
10. November 202613. November 2026Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer
16. November 202619. November 2026Gewerbesteuer, Grundsteuer
26. November 2026Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
10. Dezember 202614. Dezember 2026Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer zur Lohnsteuer, Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer
28. Dezember 2026Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Alle Angaben ohne Gewähr. Eine ausführliche, stets aktuelle Fassung finden Sie auch im Mandantenbereich.

Was passiert bei einer verpassten Frist?

Wird eine Steueranmeldung oder -zahlung nicht rechtzeitig eingereicht, drohen Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge. Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung etwa kann das Finanzamt bereits ab dem ersten Tag nach Fristablauf Zuschläge festsetzen. Wer regelmäßig knapp an der Frist arbeitet, sollte über eine Dauerfristverlängerung nachdenken – wir prüfen gerne, ob sich das für Sie lohnt.

So behalten Sie den Überblick

  • Tragen Sie die Termine direkt in Ihren digitalen Kalender ein – inklusive Erinnerung ein bis zwei Tage vorher.
  • Reichen Sie Belege laufend statt gesammelt zum Monatsende ein – über DATEV Unternehmen Online geht das jederzeit digital.
  • Bei knappen Terminen: Sprechen Sie uns frühzeitig an, nicht erst am Fälligkeitstag.
Sie möchten die Termine gar nicht mehr selbst im Blick behalten müssen? Im Rahmen unserer laufenden Finanzbuchhaltung übernehmen wir die fristgerechte Übermittlung für Sie.

Quellen