Kleinunternehmerregelung: Warum der Umsatz 2026 über 2027 entscheidet
Viele kleinere Betriebe nutzen die Kleinunternehmerregelung, ohne die Grenzen genau im Blick zu haben. Das rächt sich oft erst im Folgejahr: Wer 2026 zu viel Umsatz macht, ist 2027 automatisch umsatzsteuerpflichtig, unabhängig davon, wie das neue Jahr dann tatsächlich läuft.
Kleinunternehmerregelung25.000 €Vorjahresumsatz entscheidet über 2027
Wichtig: Die Grenze von 25.000 € bezieht sich auf das abgelaufene Kalenderjahr. Wer diesen Wert 2026 überschreitet, kann die Kleinunternehmerregelung 2027 nicht mehr anwenden, selbst wenn der Umsatz 2027 wieder niedriger ausfallen sollte.
Zwei Grenzen, die gleichzeitig gelten müssen
Kleinunternehmer ist nach § 19 UStG, wer im Vorjahr höchstens 25.000 € Gesamtumsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € umsetzt. Beide Grenzen müssen erfüllt sein. Seit dem 1. Januar 2025 sind die Umsätze von Kleinunternehmern echt steuerbefreit, nicht mehr nur von der Erhebung ausgenommen. Das bedeutet: keine Umsatzsteuer in Ausgangsrechnungen, dafür aber auch kein Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen.
Was passiert bei Überschreiten im laufenden Jahr?
Wird die 100.000-€-Grenze innerhalb von 2026 überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung sofort, und zwar mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet. Bis dahin erzielte Umsätze bleiben steuerfrei. Ab diesem Zeitpunkt muss regulär Umsatzsteuer berechnet und abgeführt werden, inklusive Rechnungsstellung mit Umsatzsteuerausweis.
Was für 2027 zählt
Für 2027 kommt es allein auf den Vorjahresumsatz an: Liegt der Gesamtumsatz 2026 über 25.000 €, gilt die Kleinunternehmerregelung 2027 nicht mehr, auch wenn der Umsatz 2027 voraussichtlich wieder unter dieser Grenze liegen würde. Wer sich also gerade in den letzten Monaten des Jahres seinem individuellen Grenzwert nähert, sollte jetzt gegenrechnen, ob ein paar zusätzliche Rechnungen im Dezember noch sinnvoll sind oder besser ins neue Jahr verschoben werden.
Freiwilliger Verzicht: fünf Jahre Bindung
Wer schon jetzt regelmäßig in die Nähe der Grenzen kommt oder hohe Vorsteuerbeträge hat, etwa bei größeren Investitionen, kann freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung übergehen. Der Verzicht ist unwiderruflich, bindet mindestens fünf Kalenderjahre und muss bis zum letzten Tag des Monats Februar des übernächsten Jahres beim Finanzamt erklärt werden. Diese Entscheidung sollte nicht ohne Vergleichsrechnung getroffen werden.
Wen betrifft das?
Gründer und kleinere Selbstständige, deren Umsatz sich der 25.000-€- oder 100.000-€-Grenze nähert.
Nebenberuflich Selbstständige, bei denen zusätzliche Aufträge zum Jahresende die Vorjahresgrenze für 2027 überschreiten können.
Betriebe mit anstehenden größeren Investitionen, für die ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung wegen des Vorsteuerabzugs interessant sein kann.
Unser Tipp
Rechnen Sie Ihren Umsatz für 2026 jetzt hoch, nicht erst im Januar, wenn sich an der Entscheidung für 2027 nichts mehr ändern lässt.
Prüfen Sie bei Rechnungen zum Jahreswechsel, ob sie den Status für 2027 noch beeinflussen, bevor Sie sie stellen.
Lassen Sie einen möglichen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung vorab durchrechnen, die fünfjährige Bindung lässt sich nicht rückgängig machen.
Sie sind unsicher, ob Sie 2027 noch Kleinunternehmer sind oder ob sich ein Verzicht lohnt? Im Rahmen unserer Steuerberatung rechnen wir das gemeinsam mit Ihnen durch. Sprechen Sie uns an.