Kurz gesagt: Erbschaft- und Schenkungsteuer fällt an, wenn Vermögen unentgeltlich übergeht, durch einen Erbfall oder eine Schenkung. Wie viel Steuer entsteht, hängt vom Verwandtschaftsgrad, den Freibeträgen, dem Wert des Vermögens und möglichen Befreiungen ab. Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet.

Persönliche Freibeträge und Steuerklassen

EmpfängerSteuerklasseFreibetrag
Ehegatten, eingetragene LebenspartnerI500.000 €
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener KinderI400.000 €
EnkelI200.000 €
Eltern und Großeltern bei ErbfallI100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten, Eltern bei SchenkungII20.000 €
Alle übrigen, etwa LebensgefährtenIII20.000 €

Freibeträge nach § 16 ErbStG je Empfänger und Schenker bzw. Erblasser, zusammengerechnet über zehn Jahre. Vereinfachte Darstellung.

Was über dem Freibetrag liegt, wird je nach Steuerklasse und Höhe des Erwerbs mit 7 bis 30 % (Steuerklasse I), 15 bis 43 % (II) oder 30 bis 50 % (III) besteuert (§ 19 ErbStG).

Aktuell: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober 2026 über zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer, darunter einen Antrag Bayerns, der sich auch gegen die Freibeträge und Steuersätze richtet. Bis zu einer Entscheidung gilt das bisherige Recht weiter. Mehr dazu in unserem Beitrag zu den Verfahren.

Was wir für Sie übernehmen

  • Beratung bei Schenkungen und vorweggenommener Erbfolge
  • Steuerliche Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vermögensübertragungen
  • Ermittlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer, einschließlich Bewertung und Nutzung von Freibeträgen
  • Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Prüfung von Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheiden
  • Abstimmung mit Notaren, Rechtsanwälten und weiteren Beratern

Unternehmen übertragen

Für Betriebsvermögen und Gesellschaftsanteile gelten eigene Verschonungsregeln: Unter Bedingungen bleiben 85 % oder 100 % des begünstigten Vermögens steuerfrei. Dafür müssen Behaltensfristen und Lohnsummen eingehalten werden. Wie wir die Übergabe eines Unternehmens planen, lesen Sie auf der Seite Unternehmensnachfolge.

Stand: Oktober 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick, ist ohne Gewähr und ersetzt keine individuelle Beratung.