Kurz gesagt: Steuerberatung umfasst die Erstellung der Steuererklärungen, die Beratung vor steuerlich wichtigen Entscheidungen und die Vertretung gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten. Steuerberater sind dazu gesetzlich befugt (§ 3 StBerG) und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Was wir für Sie übernehmen

  • Steuererklärungen: Erstellung der jährlichen und einmaligen Steuererklärungen für Ihr Unternehmen und für Sie persönlich.
  • Beratung vor Entscheidungen: steuerliche Beratung bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen.
  • Verträge: steuerliche Begutachtung von Verträgen jeglicher Art und Gutachten zu steuerrechtlichen Fragestellungen.
  • Betriebsprüfung: Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen.
  • Einspruch und Klage: Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und vor dem Finanzgericht sowie Verhandlungen mit den Finanzbehörden.

Welche Steuererklärungen wir erstellen

SteuererklärungFür wen
EinkommensteuerEinzelunternehmer, Freiberufler, Gesellschafter von Personengesellschaften und Unternehmerinnen und Unternehmer persönlich
KörperschaftsteuerGmbH, UG und andere Kapitalgesellschaften
GewerbesteuerGewerbebetriebe, unabhängig von der Rechtsform; nicht Freiberufler
UmsatzsteuerUnternehmen mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen, als Jahreserklärung neben den laufenden Voranmeldungen
FeststellungserklärungPersonengesellschaften wie GbR, OHG und KG (gesonderte und einheitliche Feststellung)
Erbschaft- und SchenkungsteuerErben und Beschenkte, wenn das Finanzamt zur Abgabe auffordert, siehe Erbschaft- und Schenkungsteuer

Betriebswirtschaftlich gedacht

Viele steuerliche Fragen sind eigentlich unternehmerische Fragen: Lohnt sich eine Investition jetzt oder später? Ist ein Firmenwagen für die Mitarbeiterin günstiger als eine Gehaltserhöhung? Sind die Vorauszahlungen so hoch, dass keine teure Nachzahlung droht? Wir rechnen solche Entscheidungen mit Ihnen durch, bevor Sie sie treffen.

Wenn das Finanzamt prüft oder anders entscheidet

Weicht ein Bescheid von der Erklärung ab oder kündigt das Finanzamt eine Außenprüfung an, kommt es auf Fristen und eine gute Vorbereitung an. Wir prüfen Bescheide, legen bei Bedarf Einspruch ein, verhandeln mit dem Finanzamt und vertreten Sie, wenn nötig, vor dem Finanzgericht.

Stand: Oktober 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick, ist ohne Gewähr und ersetzt keine individuelle Beratung.