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Firmenwagen oder mehr Gehalt? Was sich wirklich lohnt

Eine Frage, die in vielen Gehaltsgesprächen auftaucht: lieber ein Firmenwagen mit Privatnutzung oder doch die vergleichbare Summe als Gehaltserhöhung? Die Antwort hängt von einer einzigen Zahl ab – dem Bruttolistenpreis und der passenden Versteuerungsmethode.

Die 1-%-Regelung – und ihre Alternativen

Wird ein Firmenwagen auch privat genutzt, muss dieser geldwerte Vorteil versteuert werden. Der gängigste Weg ist die sogenannte 1-%-Regelung: Ein Prozent des Bruttolistenpreises wird monatlich als zu versteuerndes Einkommen angesetzt. Bei reinen Elektrofahrzeugen und bestimmten Plug-in-Hybriden reduziert sich dieser Satz unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf 0,5 % beziehungsweise 0,25 % des Bruttolistenpreises – ein erheblicher Unterschied, der die Entscheidung stark beeinflussen kann.

Firmenwagen vs. Gehaltserhöhung: Worauf es ankommt

Ob sich der Dienstwagen oder die vergleichbare Gehaltserhöhung mehr lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Bruttolistenpreis und Antriebsart des Fahrzeugs (Verbrenner, Hybrid, Elektro)
  • Individueller Steuersatz und persönliche Abgabenlast
  • Tatsächliche private Fahrleistung und sonst anfallende Mobilitätskosten
  • Auswirkungen auf Arbeitgeberseite, etwa bei Sozialversicherung und Lohnnebenkosten

Wer viel privat fährt und ohnehin ein neueres Fahrzeug anschaffen würde, profitiert häufig vom Dienstwagen – besonders bei Elektrofahrzeugen mit reduziertem Versteuerungssatz. Wer wenig privat fährt oder ein eigenes Fahrzeug bevorzugt, kommt mit einer Gehaltserhöhung oder einem Gehaltsverzicht zugunsten anderer Benefits oft besser weg.

Und was ist mit dem Arbeitgeber?

Auch aus Arbeitgebersicht lohnt sich der Vergleich: Ein Dienstwagen verursacht andere Lohnnebenkosten als eine reine Gehaltserhöhung, kann aber gleichzeitig ein attraktives Argument bei der Mitarbeitergewinnung sein. Wer als Unternehmer mehrere Mitarbeitende mit Dienstwagen ausstattet, sollte die Regelung außerdem im Zusammenspiel mit der Lohnbuchhaltung und der laufenden Kostenplanung betrachten.

Unsere Empfehlung

  • Rechnen Sie beide Varianten mit Ihren realen Zahlen durch, statt sich auf Faustformeln zu verlassen.
  • Prüfen Sie bei E-Fahrzeugen, ob die reduzierten Versteuerungssätze (0,5 % / 0,25 %) greifen.
  • Besprechen Sie individuelle Fälle mit uns – insbesondere bei mehreren Fahrzeugen oder gemischter Nutzung.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.