Mindestlohn 2027: Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen
Nach der Erhöhung zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € steht die nächste Stufe bereits fest: Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € pro Stunde. Wir zeigen, was das für Minijobs, Lohnabrechnung und Ihre Personalkosten bedeutet.
Mindestlohn14,60 €pro Stunde ab 2027
Gut zu wissen: Die Erhöhung auf 14,60 € zum 1. Januar 2027 ist bereits rechtsverbindlich beschlossen – es bleibt also genug Zeit, Verträge, Lohnabrechnung und Kalkulation rechtzeitig darauf einzustellen.
Die rechtliche Grundlage
Grundlage ist der Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025, mit dem die Kommission – wie gesetzlich vorgesehen alle zwei Jahre – eine stufenweise Anpassung für 2026 und 2027 empfohlen hat. Die Bundesregierung hat diese Empfehlung mit der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung umgesetzt, sodass die neuen Beträge verbindlich gelten: 13,90 € seit 1. Januar 2026 und 14,60 € ab 1. Januar 2027.
Die neuen Beträge im Überblick
Zeitpunkt
Mindestlohn je Stunde
Brutto/Monat bei Vollzeit (40-Std-Woche, 173,33 Std.)
2025
12,82 €
rund 2.222 €
seit 01.01.2026
13,90 €
rund 2.409 €
ab 01.01.2027
14,60 €
rund 2.531 €
Die Stufe zum 1. Januar 2026 ist bereits in Kraft. Beziehen Sie die zweite Stufe zum 1. Januar 2027 jetzt schon in Ihre Lohn- und Kostenplanung ein.
Was das für Minijobs bedeutet
Besonders relevant ist die Erhöhung für geringfügig entlohnte Beschäftigung: Die Minijobgrenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (§ 8 SGB IV). Die Formel ist einfach – Mindestlohn mal 130, geteilt durch drei, aufgerundet auf volle Euro:
2026: 603 € monatlich im Jahresdurchschnitt.
2027: 633 € monatlich im Jahresdurchschnitt.
Der Sinn der Kopplung: Bei steigendem Stundenlohn soll eine wöchentliche Arbeitszeit von rund zehn Stunden im Minijob weiterhin möglich bleiben, ohne dass die Verdienstgrenze überschritten wird.
Weitere Auswirkungen für Arbeitgeber
Übergangsbereich (Midijob): Auch die Obergrenze des Übergangsbereichs entwickelt sich mit – bei der Lohnplanung mitbetrachten.
Arbeitsverträge prüfen: Bei Minijobbern mit fester Stundenzahl kann der höhere Stundenlohn zur ungewollten Überschreitung der Verdienstgrenze führen.
Lohnabrechnung aktualisieren: Ihre Abrechnungssoftware muss die neuen Beträge zum jeweiligen Stichtag korrekt hinterlegen.
Lohnkosten einplanen: Betriebe mit vielen Mindestlohn- oder Minijob-Beschäftigten sollten die höheren Personalkosten früh in die Kalkulation für 2027 aufnehmen.
So bereiten Sie sich jetzt vor
Prüfen Sie, ob alle Stundenlöhne zum 1.1.2027 mindestens bei 14,60 € liegen – auch bei Praktikanten, Ferienjobbern und Aushilfen.
Passen Sie Minijob-Verträge rechtzeitig an die neue Grenze von 633 € an, um eine ungewollte Sozialversicherungspflicht zu vermeiden.
Kalkulieren Sie die höheren Personalkosten bereits jetzt in Ihre Planung für 2027 ein.
Sie möchten wissen, wie sich der neue Mindestlohn auf Ihre Verträge und Ihre Lohnkosten auswirkt? Im Rahmen unserer Lohnbuchhaltung prüfen wir das gerne gemeinsam mit Ihnen. Sprechen Sie uns einfach an.