Unsere Leistungen · Neunkirchen‑Seelscheid

Steuerrecht ist komplex. Ihre Lösung muss es nicht sein.

Das deutsche Steuerrecht befindet sich in stetigem Wandel und wird zunehmend komplexer. Wir beraten Sie in allen steuerlichen Fragen umfassend und tragen so zur Optimierung Ihrer steuerlichen Verhältnisse bei – von der Steuererklärung bis zum Jahresabschluss.

Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung (ESt 1 A) auf einem Holztisch im Streiflicht
Für wen wir arbeiten

Steuerberatung für den Mittelstand, im Rhein-Sieg-Kreis und bundesweit

Die Kanzlei sitzt in Neunkirchen-Seelscheid im Rhein-Sieg-Kreis. Wir betreuen Mandanten aus ganz Deutschland: Beraten wird in der Kanzlei oder per Video, Belege und Auswertungen laufen digital über DATEV.

Mittelständische Unternehmen

Betriebe mit Mitarbeitenden, Lohnabrechnung und Bilanz, etwa aus Produktion und Maschinenbau, Handwerk, Gastronomie, Dienstleistungen und dem öffentlichen Bereich.

Wir übernehmen Buchhaltung, Lohn und Jahresabschluss und haben die betriebswirtschaftlichen Zahlen im Blick.

Gründer und Selbstständige

Vom Start bis zur ersten Bilanz: Wir begleiten Gründerinnen, Gründer und Selbstständige bei Steuern, Buchführung und den ersten Entscheidungen im Unternehmen.

Inhaberfamilien

Nachfolge, Erbschaft und Vermögensübertragung: Wir planen die Übergabe steuerlich und rechnen die Varianten durch.

Mehr zur Unternehmensnachfolge

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Steuerberatung

Wir beraten unsere Mandanten in allen steuerlichen Fragen umfassend und tragen so zu einer Optimierung Ihrer steuerlichen Verhältnisse bei. Unterlagen zur Steuererklärung reichen Sie bequem über ein gesichertes Portal der DATEV eG bei uns ein.

Mehr zur Steuerberatung
  • Erstellung der jährlichen und einmaligen Steuererklärungen
  • Steuerliche Beratung bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen
  • Steuerliche Begutachtung von Verträgen jeglicher Art
  • Erstellung von Gutachten zu steuerrechtlichen Fragestellungen
  • Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen
  • Vertretung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
  • Verhandlungen mit Finanzbehörden
  • Vertretung bei Finanzgerichtsverfahren
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Finanzbuchhaltung

Für Ihre internen und externen Analysen ist eine aussagekräftige Finanzbuchhaltung entscheidend – dazu gehört vor allem eine vollständige, richtige und zeitnahe Dokumentation aller Geschäftsvorfälle. Wir unterstützen selbstbuchende Mandanten und übernehmen auf Wunsch die komplette Buchführung inklusive Meldungen an das Finanzamt.

Mehr zur Finanzbuchhaltung
  • Erstellung der monatlichen Finanzbuchführung
  • Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Erstellung monatlicher oder quartalsweiser Auswertungen
  • Unterstützung bei der Vorbereitung auf Bankgespräche
Digital einreichen: Belege können Sie jederzeit sicher über das DATEV-Portal übermitteln – mehr dazu im Mandantenbereich.
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Lohnbuchhaltung

Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind ein sensibles Themengebiet. Wir übernehmen für Sie alle Arbeiten rund um die Lohnbuchhaltung – inklusive Unterlageneinreichung über ein gesichertes DATEV-Portal.

Mehr zur Lohnbuchhaltung
  • Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Erstellung und Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung
  • Erstellung von Bescheinigungen
  • Meldungen zur Berufsgenossenschaft
  • Meldungen zur Schwerbehindertenausgleichsabgabe
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Jahresabschluss

Ihre Finanzbuchhaltung mündet im jährlich zu erstellenden Jahresabschluss – je nach Unternehmen als Einnahmenüberschussrechnung oder als Bilanz. Wir übernehmen die Erstellung für Sie und nutzen die handels- und steuerrechtlichen Wahlrechte optimal aus.

Mehr zum Jahresabschluss
  • Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen
  • Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanzen)
  • Optimale Nutzung handels- und steuerrechtlicher Wahlrechte
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Erbschaft- und Schenkungsteuerberatung

Vermögen zu übertragen ist selten nur eine Steuerfrage, aber eine schlecht geplante Übertragung kann teuer werden. Wir beraten Sie in allen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Angelegenheiten und begleiten Inhaberfamilien bei der Nachfolge im Unternehmen, von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Umsetzung.

Mehr zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Beratung bei Schenkungen und vorweggenommener Erbfolge
  • Steuerliche Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vermögensübertragungen
  • Ermittlung der Erbschaft- und Schenkungsteuer, einschließlich Bewertung und Nutzung von Freibeträgen
  • Erstellung der Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Prüfung von Erbschaft- und Schenkungsteuerbescheiden
  • Beratung zur Unternehmensnachfolge: steuerliche Konzeption der Übergabe innerhalb der Familie, an Mitarbeitende oder an Dritte
  • Übertragung von Betriebsvermögen und Gesellschaftsanteilen unter Nutzung der Verschonungsregeln
  • Abstimmung mit Notaren, Rechtsanwälten und weiteren Beratern
Mehr zur Unternehmensnachfolge
Aktuell für Unternehmensnachfolgen: Das Bundesverfassungsgericht prüft die Erbschaftsteuer-Verschonung von Betriebsvermögen (Verhandlung am 13. Oktober 2026). Was das für Inhaberfamilien bedeutet, lesen Sie in unserem Blogbeitrag.
Häufige Fragen

Fragen zu unseren Leistungen

Für welche Unternehmen arbeitet die Steuerberatung Thomas Flüch?

Wir betreuen vor allem mittelständische Unternehmen mit Mitarbeitenden, laufender Lohnabrechnung und Bilanz. Unsere Mandanten kommen aus Produktion und Maschinenbau, Handwerk, Gastronomie, Dienstleistungen und dem öffentlichen Bereich. Dazu kommen Gründerinnen, Gründer und Selbstständige sowie Inhaberfamilien mit Fragen zu Nachfolge, Erbschaft und Vermögensübertragung.

Betreuen Sie auch Unternehmen außerhalb des Rhein-Sieg-Kreises?

Ja. Wir betreuen Mandanten aus ganz Deutschland. Durch die digitale Zusammenarbeit über DATEV ist die Entfernung kein Problem: Belege, Auswertungen und Abrechnungen laufen über die DATEV-Cloud, Beratungen finden per Video oder in der Kanzlei in Neunkirchen-Seelscheid statt.

Kann ich mit Ihnen komplett digital zusammenarbeiten?

Ja. Belege, Auswertungen und Abrechnungen laufen über DATEV Unternehmen Online, Unterlagen für die Steuererklärung über DATEV Meine Steuern. Belege können Sie auch mit der App DATEV Upload mobil fotografieren und hochladen. Die Zugänge finden Sie im Mandantenbereich.

Kann ich meine Buchhaltung selbst machen und Sie erstellen nur den Jahresabschluss?

Ja. Wir unterstützen selbstbuchende Mandanten und übernehmen auf Wunsch nur Jahresabschluss und Steuererklärungen. Auf Wunsch übernehmen wir für jedes Unternehmen die komplette Finanzbuchhaltung einschließlich der Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

Übernehmen Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung für meine Mitarbeitenden?

Ja. Wir erstellen die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen, übermitteln die Lohnsteuer-Anmeldungen, erstellen Bescheinigungen und übernehmen die Meldungen zur Berufsgenossenschaft und zur Schwerbehindertenausgleichsabgabe.

Begleiten Sie auch die Übergabe eines Unternehmens an die nächste Generation?

Ja. Wir planen die Unternehmensnachfolge steuerlich, ob innerhalb der Familie, an Mitarbeitende oder an Dritte, nutzen die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen und stimmen uns mit Notaren und Rechtsanwälten ab. Mehr dazu auf der Seite Unternehmensnachfolge.

Was kostet ein Steuerberater?

Die Vergütung von Steuerberatern richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Wie hoch sie im Einzelfall ist, hängt vom Umfang der Leistungen und von Ihren Unterlagen ab. In einem unverbindlichen Kennenlerngespräch klären wir, welche Leistungen Sie brauchen.

Passt das zu Ihrem Bedarf?

Sprechen wir über Ihre konkrete Situation

In einem ersten, unverbindlichen Gespräch klären wir, welche Leistungen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.