Kurz gesagt: Die Finanzbuchhaltung erfasst alle Geschäftsvorfälle eines Unternehmens anhand von Belegen. Sie ist die Grundlage für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, für betriebswirtschaftliche Auswertungen und für den Jahresabschluss. Je zeitnäher gebucht wird, desto aktueller sind Ihre Zahlen.

Zwei Wege der Zusammenarbeit

MerkmalWir buchen für SieSie buchen selbst
Laufende Buchungenübernehmen wirerledigen Sie, wir unterstützen bei Fragen
Umsatzsteuer-Voranmeldungerstellen und übermitteln wirnach Absprache
Auswertungenmonatlich oder quartalsweise von unsaus Ihrer eigenen Buchhaltung
Jahresabschlusserstellen wir in beiden Fällen, siehe Jahresabschluss

So läuft die Buchhaltung mit DATEV

  • Belege digital übermitteln: Sie laden Belege in DATEV Unternehmen Online hoch oder fotografieren sie mit DATEV Upload mobil. Die Originale bleiben bei Ihnen, ein revisionssicheres Belegarchiv steht Ihnen dauerhaft zur Verfügung.
  • Buchen und melden: Wir buchen die Geschäftsvorfälle und erstellen und übermitteln die Umsatzsteuer-Voranmeldungen fristgerecht.
  • Auswerten: Sie erhalten monatliche oder quartalsweise Auswertungen und sehen, wie sich Ihr Unternehmen entwickelt.
  • Bankgespräche vorbereiten: Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Zahlen für Bank und Finanzierung aufzubereiten.
  • Hilfe aus der Ferne: Hakt es in DATEV Unternehmen Online, helfen wir über die Mandanten-Fernbetreuung, ohne dass Sie in die Kanzlei kommen müssen.

E-Rechnung: Was für Ihre Buchhaltung gilt

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im Inland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist dabei keine E-Rechnung, gemeint sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD. Beim Versand gelten Übergangsfristen: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ab 2027 E-Rechnungen versenden, ab 2028 gilt die Pflicht für alle betroffenen Unternehmen.

Stand: Oktober 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick, ist ohne Gewähr und ersetzt keine individuelle Beratung.