Zwei Wege der Zusammenarbeit
| Merkmal | Wir buchen für Sie | Sie buchen selbst |
|---|---|---|
| Laufende Buchungen | übernehmen wir | erledigen Sie, wir unterstützen bei Fragen |
| Umsatzsteuer-Voranmeldung | erstellen und übermitteln wir | nach Absprache |
| Auswertungen | monatlich oder quartalsweise von uns | aus Ihrer eigenen Buchhaltung |
| Jahresabschluss | erstellen wir in beiden Fällen, siehe Jahresabschluss | |
So läuft die Buchhaltung mit DATEV
- Belege digital übermitteln: Sie laden Belege in DATEV Unternehmen Online hoch oder fotografieren sie mit DATEV Upload mobil. Die Originale bleiben bei Ihnen, ein revisionssicheres Belegarchiv steht Ihnen dauerhaft zur Verfügung.
- Buchen und melden: Wir buchen die Geschäftsvorfälle und erstellen und übermitteln die Umsatzsteuer-Voranmeldungen fristgerecht.
- Auswerten: Sie erhalten monatliche oder quartalsweise Auswertungen und sehen, wie sich Ihr Unternehmen entwickelt.
- Bankgespräche vorbereiten: Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Zahlen für Bank und Finanzierung aufzubereiten.
- Hilfe aus der Ferne: Hakt es in DATEV Unternehmen Online, helfen wir über die Mandanten-Fernbetreuung, ohne dass Sie in die Kanzlei kommen müssen.
E-Rechnung: Was für Ihre Buchhaltung gilt
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im Inland E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist dabei keine E-Rechnung, gemeint sind strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD. Beim Versand gelten Übergangsfristen: Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz müssen ab 2027 E-Rechnungen versenden, ab 2028 gilt die Pflicht für alle betroffenen Unternehmen.
- E-Rechnungspflicht: Fristen, Formate und To-dos
- Digitale Belegerfassung mit DATEV: So funktionieren Unternehmen Online und Upload mobil
Stand: Oktober 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick, ist ohne Gewähr und ersetzt keine individuelle Beratung.