Wachstumsbooster nutzen: Steuerliche Investitionsanreize im Überblick
Seit Sommer 2025 gibt es handfeste steuerliche Gründe, geplante Investitionen jetzt anzugehen: Der Wachstumsbooster bündelt schnellere Abschreibungen, mehr Förderung und sinkende Unternehmensteuern. Wir zeigen, welche Maßnahmen dazugehören und welche Fristen Sie beachten müssen.
Wachstumsbooster30 %degressive Abschreibung
Gut zu wissen: Die wichtigsten Fristen des Wachstumsboosters laufen parallel: Degressive Abschreibung und E-Auto-Sonderabschreibung gelten für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027.
Die rechtliche Grundlage
Grundlage ist das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm. Der Bundestag hat es am 26. Juni 2025 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 11. Juli 2025 einstimmig zu. Die einzelnen Maßnahmen sind bereits in Kraft – einige gelten rückwirkend für Investitionen ab dem 1. Juli 2025, andere greifen erst in den kommenden Jahren.
Degressive Abschreibung nutzen
Das Kernstück des Wachstumsboosters: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – etwa Maschinen, Fahrzeuge oder Betriebsausstattung –, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, ist wieder eine degressive Abschreibung von bis zu 30 % möglich. Das erlaubt eine deutlich schnellere steuerliche Refinanzierung von Investitionen als bei der linearen Abschreibung – gerade in den ersten Jahren nach der Anschaffung sinkt die Steuerlast spürbar.
E-Mobilität wird gezielt gefördert
Für betriebliche Elektrofahrzeuge, die im selben Zeitfenster – nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 – angeschafft werden, gibt es eine Sonderabschreibung von 75 % im Jahr der Anschaffung. Nach einer Klarstellung der Finanzverwaltung gilt diese Sonderabschreibung ausdrücklich auch für gebraucht erworbene E-Fahrzeuge.
Zusätzlich wurde die Bruttolistenpreisgrenze für die günstige 0,25 %-Dienstwagenbesteuerung von 70.000 € auf 100.000 € angehoben. Damit lohnt sich die private Nutzung auch höherpreisiger E-Firmenwagen steuerlich deutlich mehr als bisher.
Forschungszulage ausgeweitet
Auch forschende und entwickelnde Unternehmen profitieren: Ab 2026 steigt der Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage bei der steuerlichen Forschungszulage von 10 Millionen € auf 12 Millionen €. Gleichzeitig werden die förderfähigen Aufwendungen erweitert – neu können Gemein- und sonstige Betriebskosten über eine 20-Prozent-Pauschale in die Förderung einbezogen werden, ohne dass jede einzelne Kostenposition nachgewiesen werden muss.
Körperschaftsteuer und Thesaurierung sinken schrittweise
Langfristig plant der Gesetzgeber eine spürbare Entlastung der Unternehmensteuern. Die Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 in jährlichen Schritten von je einem Prozentpunkt von aktuell 15 % auf 10 % im Jahr 2032. Parallel wird der Thesaurierungssteuersatz für Personenunternehmen abgesenkt, um die steuerliche Gleichbehandlung gegenüber Kapitalgesellschaften zu wahren:
Veranlagungszeitraum
Körperschaftsteuer
Thesaurierungssteuersatz
bis 2027
15 %
28,25 %
2028 – 2029
14 % / 13 %
27 %
2030 – 2031
12 % / 11 %
26 %
ab 2032
10 %
25 %
Gerade für Personenunternehmen, die Gewinne im Betrieb belassen, lohnt sich rechtzeitig ein Blick auf die eigene Rechtsform- und Thesaurierungsstrategie.
So nutzen Sie den Wachstumsbooster
Prüfen Sie, ob geplante Anschaffungen beweglicher Wirtschaftsgüter noch vor dem 1. Januar 2028 erfolgen können, um von der degressiven Abschreibung zu profitieren.
Prüfen Sie die Fuhrpark-Elektrifizierung: Sonderabschreibung und höhere Bruttolistenpreisgrenze machen E-Firmenwagen jetzt besonders attraktiv – auch als Gebrauchtfahrzeug.
Dokumentieren Sie Forschungstätigkeiten und prüfen Sie, ob Ihre Entwicklungsprojekte für die erweiterte Forschungszulage infrage kommen.
Überdenken Sie Rechtsform und Thesaurierung, wenn Sie hohe Gewinne im Unternehmen belassen.
Sie möchten wissen, welche Maßnahmen des Wachstumsboosters für Ihr Unternehmen den größten Effekt bringen? Im Rahmen unserer Steuerberatung prüfen wir das gerne gemeinsam mit Ihnen. Sprechen Sie uns einfach an.