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Neue private Altersvorsorge ab 2027: Das Altersvorsorgedepot

Die Riester-Rente hat ausgedient: Ab dem 1. Januar 2027 tritt mit dem Altersvorsorgedepot ein neues, staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt an ihre Stelle – flexibler, chancenreicher und erstmals auch für Selbstständige offen.

Gut zu wissen: Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen unverändert weiter. Ab 2027 können lediglich keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden – Neueinsteiger nutzen künftig das Altersvorsorgedepot.

Rechtsgrundlage und Zeitplan

Grundlage der Reform ist das Altersvorsorgereformgesetz. Der Bundestag hat es am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Das Gesetz ist Ende Mai 2026 in Kraft getreten – die neuen Förderprodukte stehen Bürgerinnen und Bürgern jedoch erst ab dem 1. Januar 2027 zur Verfügung.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Anders als die Riester-Rente setzt das Altersvorsorgedepot stärker auf den Kapitalmarkt: Statt einer Beitragsgarantie mit niedriger Verzinsung können Sparerinnen und Sparer direkt in breit gestreute Wertpapiere investieren – etwa in weltweit gestreute ETFs mit entsprechend höheren Renditechancen. Wer mehr Sicherheit möchte, kann weiterhin Garantieprodukte abschließen. Ziel der Reform ist eine einfachere, flexiblere und kostenschlankere private Altersvorsorge als beim bisherigen Riester-Modell.

Förderung im Überblick

Die staatliche Grundzulage richtet sich nach dem eigenen Beitrag:

EigenbeitragFördersatzZulage
bis 360 € pro Jahr50 Cent je eingezahltem Eurobis 180 €
weitere bis 1.440 € pro Jahr (insgesamt bis 1.800 €)25 Cent je eingezahltem Euroweitere bis 360 €
insgesamtbis zu 540 € jährlich

Hinzu kommt eine Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind jährlich, die bereits ab einem monatlichen Eigenbeitrag von 25 € in voller Höhe gewährt wird.

Eine zentrale Neuerung betrifft den Förderberechtigten-Kreis: Anders als beim Riester-Modell sind ab 2027 auch Selbstständige und Freiberufler ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung förderberechtigt, wenn sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit haben, für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgeben und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – eine Gruppe, die bislang weitgehend außen vor war.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann aufatmen: Es gilt Bestandsschutz. Bestehende Verträge laufen unverändert weiter, können weiter bespart werden und werden nicht automatisch gekündigt oder umgestellt. Ab 2027 können jedoch keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden – wer neu einsteigt, tut dies künftig über das Altersvorsorgedepot.

Auszahlung und Besteuerung

Das angesparte Kapital ist grundsätzlich langfristig gebunden: Eine Auszahlung ist grundsätzlich frühestens ab dem 65. Lebensjahr möglich und beginnt spätestens mit dem 70. Lebensjahr. Dafür gilt die sogenannte nachgelagerte Besteuerung – die Beiträge werden also erst bei der Auszahlung im Rentenalter mit dem dann gültigen persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der im Ruhestand häufig niedriger liegt als während des Erwerbslebens. Zu Beginn der Auszahlungsphase ist zudem eine Einmalentnahme von bis zu 30 % des Kapitals möglich, der Rest fließt als lebenslange Rente oder Auszahlplan.

Die Frühstart-Rente für Kinder

Parallel zum Altersvorsorgedepot plant der Staat die Frühstart-Rente – ein eigenständiges Förderprogramm speziell für Kinder und Jugendliche. Nach dem Regierungsentwurf soll der Staat ab dem 6. Lebensjahr monatlich 10 € in ein individuelles Depot des Kindes einzahlen, unabhängig vom Einkommen der Eltern, bis zum 18. Geburtstag. Der Start ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen, zunächst für den Geburtsjahrgang 2020 und jünger. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen: Der Bundestag hat den Entwurf am 25. September 2026 in erster Lesung beraten, Änderungen im weiteren Verfahren sind möglich.

Wichtig ist die Abgrenzung: Bei der Frühstart-Rente soll der Staat selbst einzahlen, beim Altersvorsorgedepot sparen Erwachsene eigenständig und erhalten dafür eine staatliche Zulage. Beide Programme sollen sich kombinieren lassen.

So gehen Sie jetzt vor

  • Bestehenden Riester-Vertrag prüfen, nicht vorschnell kündigen – dank Bestandsschutz besteht kein Handlungsdruck, eine Kündigung kann Zulagen und Steuervorteile gefährden.
  • Förderberechtigung prüfen: Als Selbstständiger oder Freiberufler lohnt sich ein Blick, da Sie ab 2027 erstmals förderberechtigt sein können.
  • Angebote ab 2027 vergleichen: Kosten, Anlagestrategie und Garantieoptionen der ersten Altersvorsorgedepots gegenüberstellen.
  • Das Gesetzgebungsverfahren zur Frühstart-Rente für Kinder im Blick behalten und dann prüfen, ob Sie die staatliche Förderung zusätzlich ergänzen möchten.
Sie möchten wissen, welches Vorsorgemodell zu Ihrer Situation passt? Wir ordnen die neue Förderung gerne in Ihre individuelle Vorsorge- und Steuersituation ein – im Rahmen unserer Steuerberatung. Sprechen Sie uns einfach an.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.